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<< Prozessfinanzierung >>

Es gibt häufig Situationen, in denen man gerne bei einem Anwalt fachkundigen, rechtlichen Rat einholen möchte. Viele Menschen scheuen diesen Weg, weil Sie glauben, es sich nicht leisten zu können. Dies ist so nicht richtig! Auch wenn der Rechtsanwalt Dienstleistungen erbringt, die NICHT UNENTGELTLICH sind, ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren durch ein Bundesgesetz festgelegt.

Siehe auch <<< Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) >>> Unterhalb des vom Gesetz vorgeschriebenen Gebührenrahmens darf der Rechtsanwalt seine Kosten grundsätzlich nicht abrechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und den im einzelnen erbrachten Dienstleistungen.

Bereits im Erstgespräch klären wir mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre speziellen Angelegenheiten anfallen. Unabhängig vom Gegenstandswert betragen diese Erstgesprächskosten maximal 190,00 EUR, ggf. zzgl. einer Auslagenpauschale von 20,00 EUR, sofern Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen sind, und in jedem Fall zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Hinweis! Für außergerichtliche Tätigkeit kann auch eine Gebührenvereinbarung auf der Grundlage einer festen Stundenvergütung getroffen werden. Bei regelmässiger Rechtsberatung besteht ferner die Möglichkeit, einen Beratungsvertrag entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse abzuschliessen.Hinweis! Seit einigen Jahren gibt es auch die Möglichkeit, aussichtsreiche Recht- streitigkeiten im Klage- verfahren über einen sogenannten <<< Prozessfinanzierer >>> laufen zu lassen, der dafür im Falle des Obsiegens einen Teil der erstrittenen Summe erhält.

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